top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) SWISS TRAINING & TRAIN-STATION

Stand 01.01.2022

 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Lüscher Trainings AG, Rohrerstrasse 100, 5000 Aarau und dem Mitglied. Wird nachfolgend der Unternehmensname Lüscher Trainings AG verwendet, so findet dieser sowohl für den Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags in den Anlagen des SWISS TRAINING als auch für den Outdoor-Bereich TRAIN-STATION Anwendung.

​

§ 1.  Angebot
Die Lüscher Trainings AG stellt seinen Mitgliedern die Einrichtungen des Fitness-Unternehmens während den Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt auf eigenes Risiko und beschränkt sich auf die Dauer des Vertrages. Die Hausordnung, welche ein integrierter Vertragsbestandteil dieser AGB darstellt, ist einzuhalten. Den Anweisungen des Personals der Lüscher Trainings AG ist Folge zu leisten. Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Einrichtungen, insbesondere Fitnessgeräte, sachgemäss und sorgfältig zu benutzen. Für Schäden aus sachwidriger Handhabung sowie für den Verlust von Leihgegenständen ist das Mitglied vollumfänglich haftbar.
Die Lüscher Trainings AG überlässt dem Mitglied die verfügbaren Trainingsanlagen und behält sich ausdrücklich das Recht vor, den Standort, die Betriebszeiten und die Ausstattung der Studios zu verändern, sowie jederzeit Kursplanänderungen vorzunehmen.

​

§ 2.   Rückforderung
Durch das Nichtbenutzen einzelner Einrichtungen ist keine Rückforderung des Benutzerbeitrages möglich. Bei Betriebsschliessungen oder Betriebseinschränkungen, die nicht in der Verantwortung oder im Einflussbereich der Lüscher Trainings AG unterliegen (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik), entstehen keinerlei Ansprüche des Mitgliedes gegen die Lüscher Trainings AG.

​

§ 3.    Betriebszeiten
Im Normalbetrieb ist der Zugang mit dem persönlichen Badge 365 Tage im Jahr gewährleistet. Im Übrigen gelten die Öffnungszeiten gemäss Hausordnung. Die Lüscher Trainings AG behält sich das Recht vor für Renovierungsarbeiten, Umbauten, Revision oder für die Grundreinigung den Betrieb während 2 Wochen (Betriebsferien) zu schliessen. Es besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung für die Dauer der Schliessung.

​

§ 4.   Haftung
Die Benutzung der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Mitgliedes. Seitens der Lüscher Trainings AG wird jede Haftung für Schäden bei Unfällen, Verletzungen und/oder Krankheiten des Mitgliedes, welche in Zusammenhang mit der Benützung der Betriebsinfrastruktur der Lüscher Trainings AG stehen, ausdrücklich abgelehnt. Die Haftung ist ausdrücklich auf Vorsatz und Grobfahrlässigkeit der Lüscher Trainings AG sowie deren Hilfspersonen beschränkt. Jegliche Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen und/oder mitgebrachter Kleidung des Mitgliedes wird ausdrücklich wegbedungen.

​

§ 5.   Zahlung, Mahnverfahren
Die Fälligkeit der Benützerbeiträge richtet sich nach den vertraglichen Abmachungen des Benützervertrages. Das Mitglied gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht wie vereinbart geleistet wird. Bei vereinbarter Ratenzahlung wird bei einem Zahlungsverzug von mehr als einem Monat oder Missachtung der Vertragsbedingungen die Gesamtsumme des Vertrages nach entsprechender Mahnung der Lüscher Trainings AG zur Zahlung fällig. Muss das Mitglied aufgrund eines Zahlungsverzugs gemahnt werden, werden ihm bei einer zweiten Mahnung CHF 20.– Mahnkosten in Rechnung gestellt. Sämtliche weiteren Auslagen, welche im Zusammenhang mit dem Einzug von überfälligen Forderungen entstehen, gehen zu Lasten des Mitgliedes.

 

§ 6.   Krankheit/Unfall, längerer Militärdienst oder berufliche Weiterbildung
Sollte das Mitglied der Besuch der Lüscher Trainings AG aus medizinischen Gründen (Arztzeugnis erforderlich) während länger als einem Monat verunmöglicht sein, so wird die Vertragsdauer um diese Zeit verlängert. Sollte das Mitglied infolge Militärdienst von mehr als einem Monat Dauer am Besuch verhindert sein, wird diese Zeit ebenfalls gutgeschrieben (Keine Gutschrift bei WK; Vorweisung Marschbefehl erforderlich). Eine längere, beruflich bedingte Wohnort-Abwesenheit (Bestätigung des Arbeitgebers erforderlich) von mehr als einem Monat berechtigt das Mitglied, den Vertrag, um diese Ruhezeit zu verlängern.

 

§ 7.   Ruhezeit

Eine rückwirkende Ruhezeitmeldung ist nicht möglich. Begehren um Ruhezeit müssen immer im Voraus gestellt werden. Mit einer Kündigung der Jahreskarte verfällt der Anspruch auf nicht benützte Ruhezeiten. Bei einer erneuten Anmeldung können diese nicht übertragen werden. Nicht benützte Ruhezeiten sind nicht auf andere Jahreskarten übertragbar. Nicht benützte Ruhezeiten können nicht ausbezahlt werden. Die Monatsraten werden auch mit Unterbruch fällig.

 

§ 8.   Rückzahlung

Eine frühzeitige Beendigung des Benützervertrages verbunden mit Rückerstattungen ist nur in Härtefällen wie länger dauernde Krankheit, Unfall oder Domizilwechsel über 15 km Luftlinie im Umkreis von 5000 Aarau möglich. Das schriftliche Rückerstattungsgesuch mit den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis, Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. kann eingereicht werden an die Geschäftsleitung der Lüscher Trainings AG. Bis zum 6. Monat hat das Mitglied Anrecht auf Rückerstattung, danach gilt die Jahreskarte als abgeschrieben. Eingezogene Ruhezeiten sind bei Rückzahlung wie genützte Trainingszeiten zu berechnen. Berechnung des Rückerstattungsbetrages: Im 1. Monat: 50% des effektiv bezahlten Preises, im 2. Monat: 42%, im 3. Monat: 32%, im 4. Monat: 24%, im 5. Monat 16%, im 6. Monat 8%, ab dem 7. Monat keine Rückerstattung mehr.

Bei 24 und 36 Monate Verträgen (Vollzahlung im Voraus vorausgesetzt): Tritt der Härtefall im 1. Jahr ein, das Mitglied Anrecht auf Rückzahlung des Beitrages für das 2. und 3. Jahr. Tritt der Härtefall im 2. Jahr ein, hat das Mitglied Anrecht auf Rückzahlung des 3. Jahres (bei 36 Monaten). Die oben erwähnten Bedingungen gelten für das betreffende Jahr auch für diese Mitglieder, d.h. Rückzahlung bis 6. Monat. Bei 24 und 36 Monate Verträgen (Ratenzahlung) hat das Mitglied wiederum bis zum 6. Monat im betreffenden Jahr Anrecht auf Rückerstattung wie oben ausgeführt.

​

§ 9.  Chiparmband und Mitgliederausweis (Zugangsbadge)
Der Mitgliederausweis ist persönlich und nicht übertragbar und ist bei jedem Eintritt unaufgefordert vorzuweisen. Es gilt der Grundsatz: Ohne Mitgliederausweis kein Eintritt. Der Zugangsbadge ist bei Vertragsabschluss kostenlos. Dieser dient für die verlängerten Öffnungszeiten und für den Einlass am Haupteingang. Der Zugangsbadge wird mit dem Ablaufdatum des Benützervertrages deaktiviert und gelöscht. Für allfällige Schäden oder Verlust haftet das Mitglied und es muss ein neuer Mitgliederausweis oder Chiparmband erworben werden (Kosten: CHF 20). Für den Mitgliederausweis und das Chiparmband besteht kein Depot.

​

§ 10. Kündigung
Der Benützervertrag kann während den ersten 30 Tagen nach Vertragsabschluss gekündigt werden. Bei Auflösung des Vertrages innerhalb der ersten 30 Tagen ab Beginn des Vertrages beträgt der Preis für diese Zeit CHF 200.-. Bei Auflösung des Vertrages nach Ablauf der ersten 30 Tagen erlischt ein Anspruch auf Rückzahlung, vorbehalten bleibt §8 der AGB.

 

§ 11. Änderung der AGB
Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB und der Hausordnung vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der AGB oder der Hausordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten. Die aktuellen Vertragsbestimmungen und die Hausordnung sind jederzeit auf www.swiss-training.net/agb ersichtlich.

​

§ 12. Überwachung
Das Mitglied nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Trainingsbereich im Swiss Training & Train-Station zur Sicherstellung der Qualitop-Zertifizierung mit Kameras überwacht wird. Garderoben und sanitäre Anlagen werden nicht mit Kameras überwacht.

​

§ 13. Wegweisung
Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und/oder bei Nichtbefolgung erteilter Weisungen des Personals ist die Lüscher Trainings AG berechtigt, nach vorgängig erfolgter Mahnung, den Benützervertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Verstösst das Mitglied in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung (z.B. bei Vorkommnissen wie sexueller Belästigung, Verkauf von illegalen Substanzen zur Trainingsförderung, Sachbeschädigung, Diebstahl oder die Bedrohung oder Verletzung anderer Kunden durch gefährliches Verhalten, etc.), so ist die Lüscher Trainings AG berechtigt, den Benützervertrag fristlos und ohne Mahnung zu kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Benutzungsentgelts ist in beiden Fällen ausgeschlossen.

​

§ 14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist für beide Parteien und für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten in Aarau.

Hausordnung

 

Wir begrüssen Dich herzlich in unserem Fitness Center und danken für Deinen Besuch. Dein Aufenthalt soll für Dich angenehm und familiär sein. Die nachfolgende Hausordnung soll sicherstellen, dass der gepflegte Charakter unseres Gesundheitscenters im Interesse aller Gäste erhalten bleibt. Wir bitten daher freundlich um Beachtung.

 

Öffnungszeiten/Betreuungszeiten

Montag - Freitag von 06.00 bis 24.00 Uhr und Samstag/Sonntag von 06.00 bis 21.00 Uhr geöffnet.
Betreute Zeiten: Montag – Freitag von 09.00 bis 21.00 Uhr und Samstag/Sonntag von 10.00 bis 14.00 Uhr

 

Umkleideraum/Duschen

Wir empfehlen, die Wertsachen und Kleider im Kasten in den Garderoben aufzubewahren. Die Bänke bitte nicht zur Ablage von Kleidungsstücken benutzen, die anderen Kunden sind Dir dafür dankbar. Bitte trocknen Dich vor dem Verlassen der Nassbereiche vollständig ab. So können Unfälle auf nassem Boden verhindert werden.
 

Empfang

Beim Check-In ist die Kundenkarte vorzuweisen. Die Kundenkarte ist die persönliche Eintrittskarte. Jeder Kunde muss sich vor Beginn seines Trainings mit seiner Kundenkarte im Check-in-System einchecken. Verlorene Ausweise ersetzen wir zu einem Unkostenbeitrag von CHF 20.-. Verlängert ein Kunde seinen Vertrag nicht mehr, so muss die Kundenkarte zurückgegeben werden spätestens 4 Wochen nach Ablauf des Vertrages.
 

Ausschluss

Die Geschäftsleitung behält sich vor, Kunden, die das Ansehen des Fitness-Centers beeinträchtigen, andere Personen belästigen, den Trainingsbetrieb stören bzw. der Haus-Ordnung zuwiderhandeln oder den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Folge leisten, auszuschliessen. Eine allfällige Rückzahlung erfolgt in diesem Falle wie in den AGB’s beschrieben.
 

Verhalten im Trainingsraum

Bitte immer auf einem Handtuch trainieren. Die Ausdauergeräte sind nach Gebrauch mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu reinigen. Die Polster der Kraftgeräte sind mit einem Schwitztuch zu bedecken und bitte das Gerät während den Pausen freigeben. Die beweglichen Geräte, wie z.B. Hanteln, Scheiben, Kleingeräte usw. müssen nach dem Gebrauch an den jeweiligen Aufbewahrungsort zurückgebracht werden. Das Fallenlassen von Gewichten ist zu vermeiden. Die Trainingsräume und den Gruppen-Fitness Raum nur mit sauberen, trockenen Turnschuhen betreten. BITTE KEINE STRASSENSCHUHE!
 

Getränke

Getränke in Gläsern oder Pappbecher dürfen nicht im Trainingsraum konsumiert werden. PET und Getränke-Bidons sind im Trainingsraum erlaubt.
 

Sauna

Vor dem Saunagang muss aus hygienischen Gründen geduscht werden. Die Sauna darf NICHT mit Kleidung oder Unterhosen (Badehosen sind erlaubt) betreten werden. Das Frottiertuch wird ganz unterlegt, damit kein Schweiss auf die Fläche tropft.
 

Kinder

Kinder gehören nicht unbeaufsichtigt im Trainingsraum (Verletzungsgefahr!). Der Trainingsraum ist kein Spielplatz. Bitte um Rücksichtnahme auf die Trainierenden.
 

Schliessung

Der Trainingsraum sollte rechtzeitig vor Schliessung verlassen werden, damit noch genügend Zeit vorhanden ist, um zu duschen und sich umzuziehen, denn das Swiss Training wird pünktlich geschlossen und die Lichter löschen automatisch.
 

Duschen

Bei starkem Körpergeruch ist das Duschen vor dem Training Pflicht! Nassrasuren und Haare färben sind nicht erlaubt
 

Zeitbeschränkung für Ausdauergeräte

Im Interesse aller Mitglieder bleibt die Benützung aller Ausdauergeräte bei grossem Andrang auf 30 Minuten beschränkt.
 

Mitbringen von Kunden
Du hast selbstverständlich die Möglichkeit, einen Neukunden nach vorheriger Anmeldung (online oder telefonisch) zum Training mitzubringen. Für jeden uns vermittelten Kunden (gültig ab 12 Monate Vertrag) erhältst Du einen Gratismonat.
 

Videoüberwachung

Das Fitness-Center wird aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden.
 

Kameras & Mobile
Fotografieren und Filmen ist nur erlaubt, wenn keine anderen Personen im Hintergrund sind (Persönlichkeitsschutz).
 

Rezeption
Der Arbeitsbereich der Rezeption ist keine Trainingsfläche und darf nicht betreten werden. (Datenschutz)   

 

Wir wünschen Dir viel Spass beim Trainieren und guten Erfolg!

​

bottom of page